Krankenhaus
Tödliche Fettabsaugung
Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtete, verurteilte das Berliner Landgericht einen Chirurgen aus Charlottenburg nach einer tödlich verlaufenen Schönheitsoperation wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft und einem vierjährigen Berufsverbot.
Zu dem tödlichen Zwischenfall kam es im März 2006, als sich eine völlig gesunde 49-jährige Frau zur Bauchstraffung und Fettabsaugen von ihm behandeln ließ.
Doch bereits für die Betäubung zog der „erfahrene“ Chirurg keinen Anästhesisten hinzu; – das erster schwere Versäumnis. Als die Frau dann während der Operation das Bewusstsein verliert und einen Herz-Kreislauf-Zusammenbruch erleidet, kann sie der Arzt zwar wieder reanimieren, ruft aber keinen Notarzt hinzu. Fehler Nummer zwei.
Erst nach sieben Stunden lässt er sie schließlich ins Krankenhaus bringen, wo sie nach zwölf Tagen schließlich stirbt.
Im Laufe der mehr als zwei Jahre dauernden Prozessdauer, in der der Mediziner sogar versucht hatte, eine Zeugin zu beeinflussen, hat der 60-Jährige bis zum letzten Prozesstag die Schuld stets von sich gewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bild: flickr / Bolshakov