Treppenlift
Treppenlifte – Heute mal ein Gastartikel
Vor kurzem hat jemand ein Treppenlifte Hersteller Kontakt zu mir aufgenommen. Es ging um einen Gastartikel. Ich fand die Idee mit dem Gastartikel wirklich super.
Voraussetzung für mich war, dass der Artikel einen bezug zur Krankenkasse aufweist und kein reiner Eigenwerbe-Artikel wird.Â
Ich finde das ist wirklich gelungen.Â
Für beeinträchtigte Menschen ist eine Unterstützung bei der Anschaffung von Hilfsmitteln die den Alltag erleichtert wichtig. Auch bei der Investition in einen Treppenlift sind Zuschüsse von verschiedensten Einrichtungen möglich.
Die Krankenkassen unterstützen unter gewissen Voraussetzungen die Anschaffung von Treppenliften. Bedingung für die Beantragung einer finanziellen Unterstützung ist die Einstufung als Pflegebedürftiger (mindestens Pflegestufe 1), außerdem ist ein ärztliches Attest sowie ein Kostenvoranschlag des Fachgeschäfts wo der Treppenlift angeschafft werden soll Voraussetzung für eine Unterstützung. Mit diesen Grundvoraussetzungen können vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bis zu € 2.557,00 bewilligt werden. Zu beachten ist, dass 10% der gesamten Kosten im Vorhinein vom Bedürftigen selbst einzubringen sind. Die Selbstbeteiligung ist allerdings begrenzt, so darf der Eigenanteil 50% der monatlichen Bruttoeinnahmen nicht übersteigen. Relevant sind hierbei nur die Einnahmen des Betroffenen selbst, Einnahmen von anderen Familienmitgliedern sind von dieser Berechnung unabhängig.
Anders gestaltet sich die Situation wenn aufgrund eines Arbeitsunfalls ein Treppenlift notwendig wird. Als Kostenträger fungieren hier die Berufsgenossenschaften die im Normalfall die vollen Kosten übernehmen. Wenn durch Einbau eines Treppenlifts der Wiedereinstieg in den bisherigen Beruf gefördert oder ermöglicht wird, kann je nach Einzelfall auch eine andere Institution für Zuschüsse zuständig sein. Das sind unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherungen oder die Bundesagentur für Arbeit. Gleiches gilt auch wenn ein Treppenlift die Fortführung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ermöglicht.
Auch in den jeweiligen Bundesländern werden diverse Unterstützungsmöglichkeiten angeboten um den notwendigen Treppenlift zu mitzufinanzieren. Als Ansprechpartner sind hier das Sozialamt bzw. die eigene Wohngemeinde zu nennen.
Steuerpflichtige haben übrigens die Möglichkeiten die Kosten für einen Treppenlift von der Steuer abzusetzen.
Falls keine der oben angeführten Szenarien zutrifft, kann sozusagen als letzte Instanz beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die finanzielle Situation keine anderen Möglichkeiten bietet.
Bevor Sie bei den jeweiligen Behörden eine Finanzierung oder einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts oder eines Behindertenlifts beantragen empfiehlt es sich mit den Fachkräften von Ascendor Kontakt aufzunehmen. Wir besprechen die Details gemeinsam mit Ihnen, damit können Sie sicher sein, dass alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden und Sie ein Optimum an Förderungen bekommen.
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Wenn ihr in einem Thema Experten seit oder euer Unternehmen etwas mit dem Thema Krankenkassen zu tun hat, könnt ihr hier auch gerne Gastartikel schreiben.Â
Vorteil für euch: Ihr könnt Expertenwissen zeigen und somit Kunden gewinnen.
Vorteil für die Leser: Wir erhalten auch mal einen Einblick in die unterschiedlichen Unternehmen und was in gewissen Bereichen zu beachten ist.Â
Somit für beide eine Win-Win Situation  :thumbsup:Â
Wie fandet ihr den Artikel?
Man sollte sich vor dem Kauf eines Treppenlifts auf jeden Fall selber informieren und verschiedene Angebote einholen.
Da kann ich Sebastian nur rechtgeben. Vor allem sollte man nicht zögern, zwei, drei oder sogar vier Angebote einzuholen und dann umfangreich die Leistungen zu vergleichen. Bei Kosten von mehreren tausend Euro ist das eigentlich Pflicht.