Barmer
Ăśbersicht aktuelle Wahltarife fĂĽr Krankengeld
Die aktuellen Wahltarife fürs Krankengeld gestalten sich sehr unterschiedlich. Weitere und detailliertere Ausführungen findet man bei den jeweiligen Kassen. Die Aufstellung ist wohlgemerkt nicht vollständig, sondern soll nur ein paar Beispiel aufzeigen.
Ein Beispiel:
So bietet die Barmer z.B. für Künstler und Publizistinnen einen Tarif an in dem es heißt:Sie zahlen für ein Krankengeld von 15. bis zum 42. Krankheitstag nur eine einkommensunabhängige Prämie von 4,80 Euro im Monat. Das entspricht bei einem Monatseinkommen von 1.000 Euro einen Prämienaufschlag von 0,48%, bei 3000 Euro sogar nur 0,16%. Trotz den Festbeitrages bekommt man 70 % des Einkommens, für das man bei der KSK im letzten Jahr Beiträge gezahlt hat.
Ein Beispiel:
Krankengeld vom ersten Tag an, gibt es nur für unständig Beschäftigte. Man zahlt einen Aufschlag von 2,4 % auf den Normalbeitrag, also 17,3% und bekommt dann ab dem ersten Tag wo der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllt, 70 % des vorherigen versicherten Einkommens als Krankengeld. Und das Ganze bis zum 42. Krankheitstag. Danach gibt es dann nur noch das gesetzliche Krankengeld.
Ein Beispiel:
Bei der Techniker Krankenkasse kann man einen Festbetrag als Krankengeld wählen, der mindestens 30 Euro und höchstens 70% des versicherten Einkommens betragen kann. Für freiwillig Versicherte Selbstständige und unständig Beschäftigte ergibt das einen zusätzlichen Aufschlag von 1,35 %. Für über die KSK versicherte Künstlerinnen und Publizisten beträgt der Aufschlag 0,82 %.
Ein Beispiel:
Die KKH Allianz bietet so was änliches an wie die Techniker Krankenkasse. Hier bezahlen freiwillig versicherte Selbstständige und unständig Beschäftigte einen Aufschlag von 1,0% und Künstlerinnen und Publizisten einen einkommensunabhängigen Festbeitrag von 5,85 Euro im Monat. Das Krankengeld ist hier aber auf höchstens 20 Euro am Tag festgesetzt.
Ein Beispiel:
Die IKK Baden-Württemberg-Hessen verlangt einen Zuschlag von 3,9 Prozentpunkten. Hier erhalten Freiwillig versicherte Selbstständige an Stelle des gesetzlichen Krankengeldes ein ”Wahltarifkrankengeld” vom 15. bis zum 374. Krankheitstag. KSK Versicherte Künstlerinnen und Publizisten zusätzlich ein Wahltarifkrankengeld vom 15. bis 42. Kalendertag und unständig Beschäftigte ein Wahltarifkrankengeld vom 1. bis 374. Krankheitstag.
Kein Beispiel:
Da gibt es noch nichts.
Hmm. Seit 01.08.09 haben Selbstständige wieder einen gesetzlichen Anspruch auf KG wenn Sie statt dem ermäßigten den normalen Beitragssatz zahlen. Daher sind diese Tarife normalerweise eingestampft. Auch die 3-jährige Bindungsfrist an solch einen Tarif ist durch die Gesetzesänderung aufgehoben.