Pflegeheim
Urteil zu schlechten Pflegenoten
Ist das ganze Spiel mit den Pflegenoten schon wieder vorbei?
Eine Pflegeheim aus Münster wurde zum Punkt “Pflege und medizinische Versorgung” mit der Note “mangelhaft” bewertet. Die Pflegeeinrichtung konnte es jetzt erstmal verhindern, dass die unangemeldet durchgeführte Qualitätsprüfung im Internet veröffentlicht wird. Dies wurde vom Sozialgericht Münster entschieden. Bleibt ein Urteil abzuwarten.
Das Sozialgericht sah das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimträgers in unverhältnismäßiger Weise betroffen. Zusätzlich sieht das Sozialgericht keine validen Kriterien, um die vom Gesetzgeber gewünschte Ergebnis- und Lebensqualität zu messen. Die Prüfkriterien des MDK zielen ganz überwiegend auf die Qualität der erfolgten Dokumentation.
Dadurch entsteht ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem, welches die Einrichtungen nötige, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.
Urteil: S 6 P 202/09 ER, nicht rechtskräftig
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