Ulla Schmidt hat sich unter Abgeordnetenwatch.de zu einer Frage eines Bürges im Bezug auf Private Krankenversicherung Deutschland vs. Neuseeland geäußert

Die Frage ging darüber dass ein Bürger bis 2008 nach Neuseeland Ausgewandert ist. Insgesamt verbrachte er in Neuseeland 13 Jahre. Nach seiner Rückkehr musste er feststellen, dass es einen unterschied zur Krankenversicherung Neuseeland gibt. Er darf sich nicht in der PKV sondern er muss sich in der GKV versichern. Bei seiner Krankenversicherung in Neuseeland war das anders. Dort war er in der Privaten Krankenversicherung versichert.
Seine Frage war:
“Warum der Gesetzgeber seit 2007 das versichern in der PKV erschwert und warum die PKV beim Risikostrukturausgleich nicht teilnehmen.”
Hier die zusammengefasste Antwort von Frau Schmidt, für alle interessierten verweise ich auf Abgeordnetenwatch.
- Seit 1. April 2007 gilt das Personen die ohne Absicherung im Krankheitsfall da standen sind jetzt wieder gesetzlich Krankenversichert (bzw. können in die GKV einbezogen werden)
- Ab 1. Januar 2009 müssen sich PKV zuzuordnende Personen mindestens ambulant und stationär für Heilbehandlung versichern.
- Im Internationalen Vergleich bietet die Gesetzliche Krankenversicherung einen sehr hohen Standard. Wartezeiten in Krankenhäußern sind kürzer als in anderen Ländern, die Ärzte weißen einen höhere Versorgungsdichte auf. Zudem gibt es in Deutschland weniger Zuzahlungen und eine höhere Anzahl an Krankehausbetten und Ärzten.
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Redaktion Gesundheitswesen Magazin