Zusatzbeitrag
Versicherte haben keine Lust, den Zusatzbeitrag zu zahlen

Zusatzbeitrag - Versicherte wollen nicht zahlen
Krankenkassen, die einen zusatzbeitrag erhoben haben, klagen nun über die schlechte Zahlungsmoral ihrer Mitglieder. Von den 13 Krankenkassen, die aufgrund ihrer schlechten Finanzlage seit dem Frühjahr Zusatzbeiträge erhoben haben, klagen 5 über die schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden. So ergab eine Umfrage der „Thüringer Allgemeinen“, dass jedes fünfte Mitglied den Zusatzbeitrag der Kassen BKK Gesundheit, DAK und BKK für Heilberufe nicht zahlt. Dementsprechend stehen bei der City BKK etwa ein Viertel der Zusatzbeiträge aus, während bei der KKH sogar 30% der Zusatzbeiträge nicht gezahlt wurden.
Die BKK für Heilberufe und die City BKK haben inzwischen bei der Bundesaufsicht ihre drohende Insolvenz bekannt gegeben. „Die Kassen dürfen ihren Mitgliedern die Zusatzzahlung nur zumuten, wenn trotz aller Sparmaßnahmen und Umstrukturierungen immer noch eine Finanzierungslücke besteht“, sagt eine Sprecherin des Verbandes der GKV. Die Lage der Krankenkassen verschlechtere sich, wenn die einkalkulierten Einnahmen ausblieben.
Nach dem Gesetz dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge in Höhe von maximal 37,50 Euro pro Mitglied erheben, bei den meisten Kassen beträgt der Zusatzbeitrag jedoch nur 8,00 Euro. Aus diesem Grund lohnt sich auch ein inkassoverfahren kaum. „Notfalls könnten die Kassen im Gegenzug allerdings ihre Leistung herunterfahren, dem säumigen Mitglied etwa nur noch einen Anspruch auf Notversorgung gewähren.“, so die Sprecherin.
Zwei der drei von der Insolvenz betroffenen Krankenkassen haben jedoch bereits eine mögliche Lösung gefunden. So sei eine Fusion zwischen GBK und BKK Heilberufe „auf gutem Weg“. Die Mitgliederanzahl beträgt für beide Kassen zusammen 180.000.
Dafür ist die Zukunft der City BKK noch völlig offen. Eine Fusion sei ebenso möglich wie eine Schließung. 200.000 Mitglieder sind in der City BKK versichert.
Bild: flickr / Photos8.com
Die Ăśberschrift ist falsch,
die Versicherten haben nicht die finanziellen Mittel,
um Zusatzbeiträge zu bezahlen.
Die Sozialbeiträge haben die Schmerzgrenze längst überschritten.
Von ‘Lust’ kann keine Rede sein!
Beispiel:
Deutsche BKK entzieht HartzIV-Bezieher’innen mehr als 2% des Existenz-Minimums durch den Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Die Deutsche BKK droht dabei mittellosen Menschen mit ZwahnsmaĂźnahmen im Rahmen eines Vollstreckungverfahrens, und erzwingt von Ihnen einen ĂĽberlebenswichtigen Teil der HartzIV-BezĂĽge zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Der Lebensunterhalt ist nicht mehr gewährleistet! Betroffenen fehlt dadurch 2 Tage Essen pro Monat, also 24 Tage pro Jahr ohne Essen, die Minderernährung mit Mangelerscheinungen erwarten lassen.
DafĂĽr entstehen beim Krankenkassen-Dienstleister ITSC neu Jobs .. im Beitragseinzug und im Forderungsmanagement.
Maxen, Christian
Berlin, 7.11.2010