Freitag, 25. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Studentenjob

14.07.2008 | 2:35 Uhr

Während Studentenjob / Ferienjob Krankenversicherung zahlen?

Krankenkasse bezahlen im Ferienjob als Student oder Schüler?

student Während Studentenjob / Ferienjob Krankenversicherung zahlen? BildUnter folgenden Punkten müssen keine Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Als Schüler müssen solange keine Krankenkassen Beiträge bezahlt werden. Solange

  1. das Arbeitsentgelt (meist Gehalt) unter 400€ liegen bzw.
  2. auch wenn man mehr verdient ist es nicht gleich so dass man bezahlen muss. Denn wenn die Beschäftigung auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Kann man soviel verdienen wie man will. (Ja auch 100 000€) und es müssen keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Als Student keine Krankenversicherungsbeiträge: Wenn man an einer Uni oder Fachhochschule eingeschrieben ist und ausschließlich in den Semesterferien arbeitet, muss man ebenfalls keine Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf den Job zu bezahlen. Ganz egal wie hoch der Verdienst ist (wie gesagt, ja auch 100 000€).
Voraussetzung für den Student ist aber dass er während des Semesters in der Krankenversicherung für Studenten versichert ist. Rentenversicherungsfrei ist eine studentische Beschäftigung in den Semesterferien nur dann, wenn das monatliche Arbeitsentgelt (Gehalt) 400€ nicht übersteigt oder die Beschäftigung einer Grenze von 50 Arbeitstagen oder 2 Monaten unterliegt.

Bezahlte Lohnsteuer und Kirchensteuer kann man sich gegebenenfalls am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückerstatten lassen.

Foto: flickr.de / russelljsmith

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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