Dienstag, 21. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Techniker Krankenkasse

30.03.2009 | 10:54 Uhr

Warum sollen Ärzte Rechnungen stellen wenn es schon die Patientenquittung gibt?

Die Bundesvereinigung der Kassenärzte hatte ja vor ein paar Tagen gefordet, dass es Rechnungen für Patienten geben soll. In den Kommentaren wurde dann auf eine Art Auflistung der Leistungen für den Patienten hingewiesen.

Wie ich heute über die Techniker erfahren habe, gibt es das ganze schon und nennt sich Patientenquittung.

Hier aber die Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse.

Techniker Krankenkasse: Patientenquittung für alle

München, 30. März 2009. Patienten haben schon jetzt das Recht, sich darüber zu informieren, was und wieviel bei ihrer Behandlung der Krankenkasse in Rechnung gestellt wurde. Eine solche Patientenquittung ist im Gesetz vorgesehen. Das gilt für die Behandlung beim Arzt ebenso wie für Zahn-Behandlungen und Klinikaufenthalte, teilt die Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK) mit. Die Informationen in der Patientenquittung müssen verständlich sein. Die Quittung kann vom Versicherten direkt im Anschluss an die Behandlung oder quartalsweise angefordert werden. Für die Quartalsquittung ist vom Versicherten eine Aufwandspauschale von einem Euro zuzüglich der Versandkosten an die Praxis zu zahlen.

Bei stationärer Behandlung und bei ambulanten Operationen im Krankenhaus muss der Patient spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Behandlung erklären, ob er eine Patientenquittung wünscht. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen, so die TK. Wenn der Patient eine Quittung wünscht, hat das Krankenhaus die Quittung entweder gleich bei der Entlassung mitzugeben oder innerhalb von vier 4 Wochen nach Abschluss der Behandlung kostenlos zuzusenden.

Problem ist die Aufwandspauschale. Diese deckt zwar einen Teil der Verwaltungskosten, aber hält die Patienten natürlich ab, die Patientenquittung anzufordern. Außer vielleicht die “moralischen” Menschen die nicht wollen, dass der Arzt zuviel bekommt. Nur im Vergleich zur Maße sind es davon nicht viele.

Was könnte man mehr machen, ohne die Verwaltungskosten zu steigern?

Beispielsweise ein elektronisches “Benutzerkonto”. Die Patienten könnten einsehen, welche Kosten für sie anfallen und was abgerechnet wird und die Verwaltungskosten wären hierfür gering.

Es müsste einfach aus einem Datenbestand die KV-Nr. und die Behandlungsschlüssel ausgelesen werden und dem Benutzerkonto zugewiesen werden. Dann kann sich das Mitglied dort einloggen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

2 Kommentare zu “Warum sollen Ärzte Rechnungen stellen wenn es schon die Patientenquittung gibt?”
  1. RevengeofPKV sagt:

    Solange es Monate braucht, bis die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bei den Krankenkassen angekommen, geprüft und beglichen sind, ist eine online-Auskunft über die Behandlungskosten wenig sinnvoll. Ich will doch nicht erst in einem Vierteljahr wissen, was meine Behandlung gekostet hat, sondern direkt nachdem diese erfolgt ist.

  2. Steffen sagt:

    Solange es Monate braucht, bis die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen bei den Krankenkassen angekommen,

    Stimmt. Das muss natürlich standartisiert werden.

    Nachteilig wäre eine Veränderung in diesem Prozeß sicher nicht ;)

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