GKV
Zu hohe Vergütungen für ehemalige Kassenvorstände

Zu viele Euro für die Ehemaligen
Eine Prüfungsverpflichtung für Verträge von Vorständen der Kassen forderte der Bundesrechnungshof gestern in Bonn. Abgemahnt wären bereits im Dezember 2009 Vergütungen in ungeneigter Höhe von Vorstandschefs der großen Krankenkassen.
Ein Vorgehen, wie es bei einigen gesetzlichen Krankenkassen der Fall sei, wäre in Zeiten einer schlechten Finanzlage nicht vertretbar. So haben drei Vorstände die durch Fusionen ihrer Kassen ausgeschieden waren, eine Zusage erhalten über sechs Jahre weiterhin ihr volles Gehalt zu beziehen.