Erklärung | Beschreibung | Definition | Was ist |
Zusatzbeitrag
Zusatzbeitrag: Der Zusatzbeitrag ist ein Beitrag, der seit dem 01.01.2009 von allen gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern erhoben werden darf. Er soll das aktuelle Gesundheitssystem zukunftsicher machen. Bis zu einer maximalen Höhe von 8 Euro im Monat dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge von Mitgliedern erheben, ohne Berücksichtigung des Einkommens des Versicherten. Über 8 Euro darf der Zusatzbeitrag für den Versicherten nicht höher als 1 Prozent seines monatlichen Bruttoeinkommens sein. Der Zusatzbeitrag ist rein eine Sache des Versicherten. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Zusatzbeitrag für seinen Arbeitnehmer. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit die Krankenkasse, bei Einführung eines Zusatzbeitrages, zu wechseln. Hier entsteht dann ein Sonderkündigungsrecht.