Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Zusatzbeitrag

23.04.2010 | 20:01 Uhr

Zusatzbeitrag bei AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz?

Laut der „Rheinischen Post“, die sich in ihrem Bericht auf die Kassenkreise beruft, müssen erste Kassen aus dem Verband der AOK Zusatzbeiträge erheben. Betroffen sind ab dem 1. Mai die AOK Saarland und die AOK Rheinland-Pfalz.

Wobei die AOK Rheinland-Pfalz in ihrem Pressebericht darauf hinweist, dass es bisher noch keinen Beschluss des Verwaltungsrates gäbe, aber eine Entscheidung in dieser Richtung nicht auszuschließen ist.

Seit März dieses Jahres müssen die ersten gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Diese dürfen sich maximal auf 37,50 Euro belaufen. Meistens belaufen sich die Kosten für Zusatzbeiträge auf acht Euro im Monat. Werden Zusatzbeiträge erhoben, besteht für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

3 Kommentare zu “Zusatzbeitrag bei AOK Saarland und AOK Rheinland-Pfalz?”
  1. Korbet sagt:

    Fakt ist, dass weder die AOK Rheinland-Pfalz, noch die AOK Saarland derzeit einen Zusatzbeitrag erheben wird. Die Meldung tappte völlig im Dunkeln und es war interessant, in welche Richtung sich ein Nachrichtenloch auftat. ;)

  2. steffen sagt:

    Die Frage ist eher ob die AOK RlP oder die AOK Saarland demnächst einen Zusatzbeitrag erheben ;)

  3. Korbet sagt:

    Berechtigte Frage, welche man derzeit aber jeder Gesetzlichen Krankenkasse stellen kann. Wie bereits geschrieben… es liegt derzeit keine Entscheidung vor, dass ein Zusatzbeitrag erhoben wird. :)

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