Samstag, 18. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

PKV

10.03.2010 | 19:59 Uhr

Zusatzbeitrag: Massen-Boykott durch Versicherte

boykott 300x225 Zusatzbeitrag: Massen Boykott durch Versicherte BildWie die Lübecker Nachrichten berichten, verweigernimmer mehr Mitglieder die Zahlung des Zusatzbeitrages in Höhe von acht Euro monatlich.

DAK: Nur ein Drittel erteilt Einzugsermächtigung

Bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) hätten eine Woche vor Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrags, der rückwirkend für Februar erhoben wird, bislang nur etwa ein Drittel der Mitlieder eine Einzugsermächtigung erteilt. Auch seien bereits Sonderkündigungen erfolgt.

So bestätigt auch die BKK Gesundheit und die BKK Phoenix, die beide den Zusatzbeitrag erheben, Sonderkündigungen von Mitgliedern, hauptsächlich aus finanzschwachen Familien.

Auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein spricht bereits von mehreren hundert Anrufern jede Woche, die sich informieren, ob sie bezahlen oder die Kasse wechseln sollen.

Vollstreckungsverfahren drohen

Wer sich aber einfach nur weigert den Beitrag zu bezahlen, muß mit einem Mahn- und Vollstreckungsverfahren rechnen, bei dem dann auch das Gehalt gepfändet und sogar der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.

Auf der anderen Seite dürfen die Krankenkassen aber auch nicht einfach die Mitgliedschaft kündigen, können sich aber vorbehalten, bis auf eine Notfallleistung (z.B. zur Versorgung von Schwangeren und Müttern und bei akuten Erkrankungen und Schmerzen) die Versicherungsleistungen ruhen zu lassen.

Wahltarif: Bindung an die Krankenkasse

Auch ein sofortiger Kassenwechsel ist nicht möglich, da in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), je nach Wahltarif, eine Mindestmitgliedschaft von 18 Monaten bis drei Jahre gilt. Verlangt eine Kasse aber einen Zusatzbeitrag, hat der Versicherte kein vertraglich gesichertes Sonderkündigungsrecht.

Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist nur möglich, wenn der Versicherte drei Kalenderjahre nacheinander über 4050 Euro brutto monatlich verdient hat – Einmalzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld mitgerechnet – oder sich selbständig macht.

Zusatzbeitrag: Wechsel in die PKV

Doch Vorsicht! –Denn auch die private Krankenversicherung wird zum Teil sogar deutlich teuerer. In bestimmten Tarifen könnten die Beiträge im Vergleich zu den Vorjahren dann sogar zweistellig steigen, auch wenn die durchschnittlichen Erhöhungen im normalen Rahmen bleiben dürften.

Dafür gibt es bei der PKV aber keinen Höchstbetrag. Allerdings müssen die Kassen seit 1. Januar einen Basistarif in Höhe zur GKV anbieten, deren Leistungen diesem Basistarif entsprechen Außerdem gibt es beim Basistarif keine Gesundheitsprüfung, jedoch einen Risikoaufschlag, wenn bei Ein- bzw. Übertritt eine Krankheit bereits chronisch ist/war.

Hintergrund der Erhebung des Zusatzbeitrages, den die Kassen erheben dürfen, wenn ihnen das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht reicht, ist ein Defizit von derzeit etwa vier Milliarden Euro.

Bild: flickr / Rob_L.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

2 Kommentare zu “Zusatzbeitrag: Massen-Boykott durch Versicherte”
  1. Bundespost sagt:

    Wir zahlen die 8 Euro in 10 Raten. Darf auch ruhig 23 Cent mehr sein. Muß ja im nächsten Monat als Gutschrift verrechnet werden. Hoffe das die Abrechnunssysteme nicht zum erliegen kommen. Nicht vergessen in der Überweisung unter Vorbehalt zu notieren.

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