Krankenkassen
Zusatzbeitrag löst Zorn der Versicherten aus!
Einen Donnerschlag gleich, schlug die Androhung diverser Krankenkassen zur Erhebung eines Zusatzbeitrages ein. Die Möglichkeit dazu, erhielten die Kassen durch die Einführung des Gesundheitsfonds, der aber mit seinen finanziellen Mitteln, sehr schnell erschöpft ist.
Dadurch wurde den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben von ihren Mitgliedern entweder einen Pauschalbetrag von acht Euro zu fordern, oder aber bis zu 1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens maximal aber 37,50 Euro.
Vielen Versicherten war es bis dato auch noch nicht bewusst, dass diese Abgabe, nicht wie andere Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber überwiesen wurden, sondern dass sie selbst sich um die Zahlungen kümmern müssen.
Verbraucherschützer informierten daraufhin die Versicherten über ihr Sonderkündigungsrecht und selbstverständlich auch darüber, dass ein Versicherter, der bereits gekündigt hat, den Zusatzbeitrag natürlich nicht bezahlen muss.
Laut berichten der Bild Zeitung soll die BKK Gesundheit versucht haben Zusatzbeiträge einzufordern, obwohl der Versicherte bereits gekündigt hatte. Zusätzlich würden die Schreiben über Zusatzbeiträge verschickt, ohne dass eine Genehmigung vom Bundesversicherungsamt vorliegt.
Die DAK soll hingegen nur im Kleingedruckten und im “Paragraphen-Deutsch” auf das mögliche Sonderkündigungsrecht hinweisen. ”Was die DAK da macht, ist absolut unseriös. Da muss das Bundesversicherungsamt in Zukunft härter durchgreifen!”, so Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale.
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