Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Krankenkassen

13.04.2010 | 16:16 Uhr

Zusatzversicherung: Krankenkassen unterliegen der Körperschaftssteuer

Urteil zur Zusatzversicherung

Urteil zur Zusatzversicherung

Werden von gesetzlichen Krankenkassen Zusatzversicherung-Policen für private Anbieter vermittelt und für diese gezahlt, so sind diese Einnahmen uneingeschränkt zu versteuern. Der Bundesfinanzhof (BHF) entschied dies im Fall einer Krankenkasse, welche im Rahmen des öffentlichen Rechts als juristische Person organisiert ist und Zusatzversicherungen, im Jahr 2005, vermittelte. Laut BFH gehöre diese Leistung nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Das vermitteln von Versicherungsaufträgen fällt unter einen Betrieb gewerblicher Art und ist deswegen ohne Einschränkungen körperschaftssteuerpflichtig.

Seit dem Jahr 2004 ist eine Kooperation zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen erlaubt. Allerdings nur im Rahmen der Zuführung von besonderen Leistungen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder einer Einzelzimmerregelung, für ihre Mitglieder. Entsprechende Vereinbarungen wurden von fast allen Kassen geschlossen, um eine weiter Bindung der Versicherten zu erreichen.

Das Geschäft lohnt sich vor allem für die privaten Krankenversicherer. Durch die Kassen haben sie etwa 21 Millionen Zusatzverträge bekommen, innerhalb der Zielgruppen, die sonst nicht bzw. schwer erreichbar sind.

Foto: flickr.de / Ralf-D.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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