Medikamente
Zuzahlungsbefreite Medikamente
Die seit Juli 2006 eingeführte Befreiung für die Zuzahlung auf bestimmte Medikamente wirkt sich positiv auf den Geldbeutel der gesetzlich Krankenversicherten aus. Von der Zuzahlung befreit sind dabei Festbetragsmedikamente. Diese müssen mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag, bezogen auf den Einkaufspreis für Apotheken, liegen.
Beschlossen wird die Zuzahlungsbefreiung bei jedem Medikament vom GKV-Spitzenverband. Bisher konnten die gesetzlich Versicherten bei 11.600 Arzneimitteln in 176 Wirkstoffgruppen bis zu 680 Millionen Euro sparen. Der normale Zuzahlungssatz beträgt 10 Prozent der Kosten des Medikamentes, mindestens 5, maximal 10 Euro.