Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

8.04.2010 | 21:01 Uhr

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel neu geregelt

Neue Regelung für Arzneimittel

Neue Regelung für Arzneimittel

Berlin. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) machte darauf aufmerksam, dass für gesetzlich Versicherte Patienten, seit dem 1. April diesen Jahres, neue Befreiungsgrenzen für Arzneimittel gelten. Angepasst wurden durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 84 Festbetragsgruppen. 43 davon erhielten eine neue Zuzahlungsbefreiungsgrenze.

Zehn Prozent des Arzneimittelpreises müssen gesetzlich Versicherte bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln selbst zahlen. Der Selbstkostenanteil entfällt nur dann, wenn der Pharmahersteller die definierte Zuzahlungsbefreiungsgrenze, des GKV-Verbandes, unterschreitet.

Versicherte einiger gesetzlicher Krankenkassen haben eine andere Art der Zuzahlungsbefreiung als die Festbetragsregelung. Nach Abschluss eines Rabattvertrages kann jede Kasse die Zuzahlungen für ihre Versicherten entweder komplett oder zur Hälfte bei bestimmten Präparaten erlassen. Durch eine Änderung der Rabattverträge zum ersten April, bestehe die Möglichkeit, dass sich auch hier die Zuzahlungshöhe ändere, erklärte der DAV.

Bild: flickr / Tacit Requiem

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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