PKV
Zwang zur privaten Krankenversicherung für Beamte umwirksam
Baden-Württembergische Landesbeamte müssen keine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage einer Beamtin gegen das Landesamt für Besoldung und Versorgung, ihr weiter Beihilfe (in Höhe von 22€) zu gewähren stattgegeben.
via Rechtslupe. Dort findet ihr auch einen ausführlicheren Artikel zu dem Urteil.
Foto: flickr.de / Ralf-D.