Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

PKV

8.01.2010 | 14:41 Uhr

Zwang zur privaten Krankenversicherung für Beamte umwirksam

ParagraphBaden-Württembergische Landesbeamte müssen keine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage einer Beamtin gegen das Landesamt für Besoldung und Versorgung, ihr weiter Beihilfe (in Höhe von 22€) zu gewähren stattgegeben.

via Rechtslupe. Dort findet ihr auch einen ausführlicheren Artikel zu dem Urteil.

Foto: flickr.de / Ralf-D.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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